AGB

Beiträge, Gebühren u. Teilnahmebedingungen

1. Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. Sie erhalten eine schriftlicheAufnahmebestätigung. Bei Nutzung unserer online Beitrittserklärung auf unserer Homepage (www.LTG-Sport.de), stellt das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars ein Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. Die Annahme des Angebots erfolgt mit Zusendung derAufnahmebestätigung. Ein online abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen seit Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.

2. Allgemein: Für Kinder wird eine Aufnahmegebühr von 5 EUR, für Erwachsene von 7,50 EUR fällig. Beim Gerätezirkel und Fitness Premium entfällt dieAufnahmegebühr, dafür fallen hier 6 EUR für eine Zirkelkarte an. Die Beiträge und Gebühren entnehmen Sie bitte unsere Homepage: www.LTG-Sport.de Am Sportangebot teilnehmen kann jeder, soweit gegen die Sportausübung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Eine befristete Befreiung von der Zahlung der Zusatzbeiträge kann bei einer attestierten Ausfalldauer (ärztliches Attest, Mutterschaftspass) beantragt und ggf. gewährt werden. Bereits gezahlte Zusatzbeiträge werden anteilig für den nach Vorlagedatum verbleibenden Zeitraum als Guthaben verbucht. Mitgliedsbeiträge und Gebühren für Hesselbachschwimmkurse bleiben hiervon unangetastet. Die LTG behält sich einen Wechsel der Kursleiter/Trainer aus organisatorischen Gründen vor. Die Kurse in der Moll´schen Fabrik werden 44x pro Kalenderjahr angeboten. Die Kursgebühren sind darauf basierend kalkuliert. In den Schulferien findet das Vereinssportangebot nicht statt. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung etc. wird seitens der LTG keine Haftung übernommen. Aufgrund der DSGVO dürfen in unseren Sportangeboten keine Bild- oderVideoaufnahmen gemacht werden.

3. Ermäßigung: Die Beitragsermäßigung gilt für Jugendliche, Schüler und Studenten bis zu einem Alter von 27 Jahren gegen den unaufgeforderten Nachweis der fortbestehenden Ausbildung oder Studiums nach Ablauf des Begünstigungszeitraums. Nachträglich eingereichte Bescheinigungen werden für maximal 3 Monate rückwirkend anerkannt.

4. Beitragszahlung: Der Mitgliedsbeitrag, Sonderbeiträge und Kursgebühren sind vierteljährlich oder jährlich durch Einzugsermächtigung zu zahlen. Der Einzug erfolgt zu Beginn eines jeden Kalenderjahres oder -quartals. Bei Neuaufnahme wird der Beitrag anteilig bis zum folgenden Einzug berechnet. Die Erziehungsberechtigten haften für die Beiträge Ihrer Kinder.

5. Änderung von Stammdaten und Kontodaten: Kontoänderungen, Wohnungswechsel oder sonstige Veränderungen sind unverzüglich schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Eventuelle Kosten für eine Meldeauskunft bei nicht mitgeteiltem Wohnortswechsel und Rücklastschriftgebühren aufgrund eines Kontowechsels werden an den Sportler weiterbelastet.

6. Kündigung: Die Einzugsermächtigung verliert mit Ablauf des gekündigten Zeitraums ihre Gültigkeit. Kursleiter sind nicht berechtigt, Kündigungen und Beiträge entgegen zu nehmen. Die Kündigung der Mitgliedschaft und Sonderbeiträge ist nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderhalbjahres nach einer Mindestlaufzeit von 6Monaten zum (30.06. und 31.12.) unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zulässig. Bei fortlaufenden Kursen, der Fitness Pro, Fitness Premium, Fitness und der Zirkel Mitgliedschaft ist die Kündigung zum Kalenderquartal mit einer Frist von einem Monat möglich. Die Kündigung für die Schwimmkurse in der FA Hesselbach ist zum Kalenderquartal mit einer Frist von einem Monat zulässig. Wir gewähren ein Sonderkündigungsrecht nach der 1.Stunde für alle Kinderschwimmkurse.

7. Rücklastschrift/Mahnverfahren: Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift, mahnt der Verein den ausstehenden Betrag schriftlich an. Rücklastschriften werden als 1. Mahnung (zzgl. 2,00 € Mahngebühr) sowie etwaige Rücklastschriftgebühren mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen in Erinnerung gebracht. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist von 14 Tagen der letzten Mahnung erfolgt ein Mahnantrag beim Amtsgericht. Die dabei entstehenden Kosten werden an den Sportler weitergegeben. Bis die offen stehenden Positionen beglichen sind, wird dem Sportler die Teilnahme am Sport verwehrt. Die Beiträge und Gebühren fallen jedoch weiter an.

8. H2O u. Sportbad Schwimmkurs - Teilnahmebedingungen - Bronze, Silber, Gold, Gold+Für die Teilnahme an einem Bronzekurs ist die Schwimmfähigkeit Voraussetzung. Legen Sie bitte der Anmeldung eine Seepferdchenbescheinigung bei, welche nichtälter als 3 Monate ist. Der Anfang der ersten Schwimmstunde der Bronzekinder wird von den Eltern begleitet, bis die Schwimmfähigkeit durch unsere Trainer geprüft wurde.

Die LTG behält sich vor, Anmeldungen zu stornieren, wenn die Kinder nicht schwimmen können. In den Schulferien finden keine Schwimmkurse im H2O und Sportbad statt. H2O: Treffpunkt für die Teilnahme des Kurses ist 15 min vor Kursbeginn im Eingangsbereich des H2Os. Nur die Kinder, die 15 min vor Kursbeginn im Eingangsbereich des H2O anwesend sind, können an dem Schwimmkurs auch teilnehmen.

Wenn Eltern Ihr Kind zur Hilfe in den ersten Stunden in die Umkleide begleiten möchten, ist dies in Ausnahmefällen möglich. Sprechen Sie dazu die Mitarbeiter im H2O an. Die Kinder haben nach dem Schwimmkurs 10 min Zeit zum Duschen und zum Umziehen. Wer mehr als 15 min benötigt muss leider im H2O nachzahlen. Aus organisatorischen Gründen endet nach dem Schwimmkurs die Aufsichtspflicht der LTG, wenn die Kinder das Drehkreuz des Schwimmbads passieren. Sollten sich abholende Eltern verspäten, können die Kinder im Foyer des H2Os warten. Sportbad: Im Sportbad hängt ein Umkleidenbelegungsplan aus. Die Eltern begleiten die Kinder zum Duschen und stellen diese den Schwimmtrainern an der Wasserkante vor. Straßenbekleidung und Straßenschuhe dürfen nur im Foyer und in den Umkleidekabinen getragen werden. Die Barfußgänge, die Duschen und der übrige Schwimmbadbereich darf nur Barfuß oder in Badeschlappen betreten werden. Nach dem Duschen beginnen die Trainer pünktlich mit dem Schwimmkurs. Aus organisatorischen Gründen endet nach dem Schwimmkurs die Aufsichtspflicht der LTG, wenn die Kinder das Becken verlassen. Die Eltern werden gebeten Ihre Kinder dann in Empfang zu nehmen. Sollten sich abholende Eltern verspäten können die Kinder im Foyer warten.

9. Hesselbach Schwimmkurs - Teilnahmebedingungen Die Schwimmkurse werden 42x im Jahr angeboten. Der Umkleidebereich ist auch schon geöffnet, wenn der Trainer noch nicht anwesend ist. Bis dahin bewegen Sie sich und ihr Kind dort auf eigene Gefahr. Der Schwimmbereich darf erst zusammen mit dem Trainer betreten werden.

Stand: 02.01.2025